Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Widerrufsbelehrung
von Tandiko für Pferd & Reiter - Kerstin Denniger

Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB)

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Tandiko für Pferd & Reiter – Kerstin Denniger – (genannt TP) und

 

- den jeweiligen Tierhaltern / deren Verfügungsberechtigten (genannt TH) als Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag im 

   Sinne der §§ 611 ff BGB,

- den Seminarteilnehmern

- den Verkäufern / Kommittenten gebrauchter Sättel

- den Pferdebesitzern im Rahmen einer Sattelüberprüfung und Anpassung (genannt Kunde) und 

- den Käufern von Neu-Sätteln (ebenfalls genannt Kunde)

 

so weit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der TP und werden Inhalt des Vertrages.

1. Emmett Therapie für Pferde

§ 1.1 Zustandekommen des Vertrages 

a) Der Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn der TH das generelle Angebot ders TP, die Emmett Therapy für Pferde gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an die TP zum Zwecke der Beratung, Befunderhebung/Diagnose und/oder Therapie wendet.
b) Die TP ist jedoch berechtigt, einen Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die TP aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Falle bleibt der Honoraranspruch der TP für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten. 

§ 1.2 Inhalt und Zweck des Behandlungs-/Dienstleistungsvertrages 

a) Der Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag wird nach den Bedürfnissen des zu behandelnden Tieres im Ermessen der TP ausgeübt. Vor Beginn der Therapie erfolgt ein Informationsgespräch mit dem TH, in dem die Methode der Behandlung und deren Risiken im konkreten Fall erläutert werden.
b) Die TP erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Emmett Therapie für Pferde beim Patienten anwendet. 

c) Über die Behandlung bzw. den Inhalt der zu erbringenden Leistung entscheidet der TH nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von der TP über die anwendbare Methode und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der TH sich nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die TP befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht. 

§ 1.3 Mitwirkung des Tierhalters 

 

a) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der TH nicht verpflichtet. Die TP ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der TH Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die TP haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, auch durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden. 

b) Die TP übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziels. Die Therapie bzw. das Training orientiert sich nach Ermessen der TP an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen.

c) Der TH wird darauf hingewiesen, dass die gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden bzw. Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können 

§ 1.4 Honorierung des Therapeuten 

a) Die TP hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar, das mit dem TH individuell vereinbart wird.
b) Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart.
c) Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.
d) Termine, die der Kunde nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin absagt, werden dem Kunden in Rechnung gestellt und sind sofort fällig.  Ausgenommen von dieser Regelung sind wichtige, unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB. In diesem Fall sind dennoch tatsächlich entstandene Aufwendungen der TP zu ersetzen.
e) Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom TH unmittelbar nach dem Termin in bar an die TP zu zahlen. Zusätzliche schriftliche Rechnungen sind nur nach Absprache möglich.
f) Die TP verpflichtet sich, nur eine einzige Mahnung zu versenden, die Mahngebühr beträgt 5,00€.
g) Erfolgt die Zahlung hiernach nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Rechtsanwalt übergeben und ggf. das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen. 

§ 1.5 Vertraulichkeit der Behandlung 

a) Die TP behandelt die TH-/Patientendaten vertraulich.
b) Punkt a) ist nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausbildung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
c) Punkt a) ist ebenfalls nicht anzuwenden, wenn die TP aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist.
d) Die TP führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem TH steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese auch nicht heraus verlangen.
e) Sofern der Tierhalter eine Behandlungsakte wünscht, erstellt diese die TP kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. 

§ 1.6 Rücktritt und Kündigung 

a) Die TP kann jederzeit schriftlich kündigen oder zurücktreten, wenn sich der TH nicht vertragsgemäß verhält und die TP erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder vertragsgemäßem Verhalten bestimmt hat. Das Recht zur sofortigen Kündigung/Rücktritt im Falle von schwerwiegenden Pflichtverletzungen des TH bleibt hiervon unberührt. 

b) Ein Recht zur sofortigen Kündigung oder zum sofortigen Rücktritt besteht insbesondere dann, wenn der TH sein Tier nicht art- bzw. verhaltensgerecht behandelt und das Tier oder ein Dritter hierdurch zu Schaden kommt oder kommen kann. Gleiches gilt, wenn der TH über ein Fehlverhalten (insbesondere Aggression) oder Erkrankung des Tieres nicht informiert bzw. informiert hat. Im Falle der Kündigung oder des Rücktritts haftet der TH für den hierdurch entstandenen Schaden und erbrachte Aufwendungen der TP. Bereits geleistete Vergütungen werden nicht erstattet. 

§ 1.7 Haftung im Rahmen der Behandlung 

a) Die TP haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die TP nur für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die TP haftet nicht für Schäden, die vom TH oder dessen Tieres verursacht werden. Der TH haftet für sämtliche Schäden, die an Personen und Ausrüstung der TP durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. 

b) Ebenfalls übernimmt die TP keine Haftung für die Anwendungsrisiken der EMMETT Therapie, über die vor Behandlungsbeginn im Erstgespräch umfänglich informiert und ausdrücklich hingewiesen wird. 

§ 1.8 Urheberrecht 

Therapien, Therapiepläne, Rezepte, Unterlagen, oder ähnliches, dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der TP, nicht (auch nicht in Auszügen) vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. 

2. Seminare 

§ 2.1 Zustandekommen des Vertrages 

a) Die verbindliche Anmeldung zu einem Workshop oder Seminar erfolgt schriftlich über ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular. Bei Überschreiten der maximalen Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine schriftliche Anmeldebestätigung mit Hinweis auf seine Buchungsdaten. Der Anspruch auf Teilnahme entsteht erst nach schriftlicher Bestätigung durch die TP. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen akzeptiert. Telefonische Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. 

b) Nach Erhalt der Anmeldung kann diese 7 Tage lang kostenlos widerrufen werden. Danach fallen bei Absage 50 % der Seminargebühren an, ab 2 Wochen vor Workshop- oder Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen 100 %. Es darf jedoch ein Ersatz-Teilnehmer gestellt werden. Sofern es eine Warteliste für ein Seminar gibt und ein Wartelisten- Teilnehmer den Platz einnimmt, wird auf die Gebühr verzichtet. Workshop- und Seminaranmeldungen sind auch ohne Unterschrift bindend.

c) Im Falle von Krankheit des Workshop- oder Seminarleiters behält sich die TP vor das Seminar an einem Ersatztermin stattfinden zu lassen. 

§ 2.1 Rücktritt und Kündigung 

a) Die TP kann jederzeit schriftlich kündigen oder zurücktreten, wenn sich der TH nicht vertragsgemäß verhält und die TP erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder vertragsgemäßem Verhalten bestimmt hat. Das Recht zur sofortigen Kündigung/Rücktritt im Falle von schwerwiegenden Pflichtverletzungen des TH bleibt hiervon unberührt. 

b) Ein Recht zur sofortigen Kündigung oder zum sofortigen Rücktritt besteht insbesondere dann, wenn der TH sein Tier nicht art- bzw. verhaltensgerecht behandelt und das Tier oder ein Dritter hierdurch zu Schaden kommt oder kommen kann. Gleiches gilt, wenn der TH über ein Fehlverhalten (insbesondere Aggression) oder Erkrankung des Tieres nicht informiert bzw. informiert hat. Im Falle der Kündigung oder des Rücktritts haftet der TH für den hierdurch entstandenen Schaden und erbrachte Aufwendungen der TP. Bereits geleistete Vergütungen werden nicht erstattet. 

§ 2.3 Haftungsausschluss 

Die Teilnahme an theoretischen und praktischen Vorträgen/Seminaren/Veranstaltungen sowie der Aufenthalt in den Seminarräumen/dem Übungsgelände des Veranstalters oder Dritter erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstalter haften nicht bei Unfällen sowie für Personen- oder Sachschäden. Während der Veranstaltungen/Seminare/Vorträge sind die Anweisungen des Referenten/Übungsleiters zu befolgen. 

§ 2.4 Urheberrecht 

a) Die Unterrichtsmaterialien (insb. Skripte, Handouts, Präsentationen) werden dem Teilnehmer ausschließlich zur alleinigen und nicht übertragbaren persönlichen Nutzung überlassen. Diese sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung (auch in Auszügen) außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der TP unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen oder Verwendung zu Unterrichtszwecken außerhalb der Seminare und Vorträge.
b) Ton- und Bildaufnahmen sind während Veranstaltungen nicht gestattet. Alle Rechte sind dem Veranstalter vorbehalten 

3. Kommissionsgeschäfte 

§ 3.1 Verkauf/Kommission 

Die TP handelt in Vertretung des Verkäufers/Kommittenten. Der Verkäufer/Kommittent ermächtigt die TP zum Abschluss von Verträgen im Namen des Verkäufers/Kommittenten. Er beauftragt die TP zum Einzug des Kaufpreises. Die TP ist somit empfangsberechtigt, die Einzelheiten regelt der Kommissionsvertrag auf den verwiesen wird. 

§ 3.2 Kaufvertrag 

Verträge über angebotene Sättel kommen ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer zustande. Außer der Kaufpreisforderung sind alle Ansprüche aus dem Kaufvertrag, insbesondere Gewährleistungsansprüche des Käufers, gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen.
Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn die TP im Namen und Auftrag des Verkäufers das Kaufangebot des Kunden annimmt. 

§ 3.3 Widerrufsrecht 

Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht oder vertragliches Rückgaberecht. Da Kaufverträge, die über die TP zustande kommen, ausschließlich von privaten Verkäufern getätigt werden, steht dem Käufer kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. 

§ 3.4 Gewährleistung und Haftung Sattelkauf 

Der Verkäufer gewährleistet gegenüber dem Käufer, dass die Angaben auf der Aussage der Eigentümer der Ware beruhen und für möglich gehalten werden. Im Übrigen erfolgt der Kauf wie besehen unter Ausschluss jeder weiteren Gewährleistung. Ansprüche wegen Mängel der bestellten Ware sind ausschließlich gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen. Die TP wird in diesem Fall dem Käufer die Identität des Verkäufers bekannt geben. 

4. Sattelüberprüfung, Sattelanpassung und Sattelanprobe, Kauf von Neu-Sätteln und Sattelzubehör

§ 4.1 Angebote und Aufträge

a) Die Angebote der TP sind freibleibend. Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung der TP zustande. Mündlich oder fernmündlich getroffene Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von der TP schriftlich bestätigt wurden. Die Auftragsbestätigung ist vom Kunden zu unterschreiben und an die TP per E-Mail zurückzusenden.

b) Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben sowie andere Unterlagen, die zu den Angeboten der TP gehören, bleiben in ihrem Eigentum und sind nur annähernd Maß gebend.

c) Termine zur Sattelüberprüfung, Sattelanpassung und Sattelanprobe, die der Kunde nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin per E-Mail absagt, werden dem Kunden in Rechnung gestellt und sind sofort fällig. Ausgenommen von dieser Regelung sind wichtige, unverzüglich per E-Mail mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB. In diesem Fall sind dennoch tatsächlich entstandene Aufwendungen der TP zu ersetzen.

 

§ 4.2 Hinweise Sattelüberprüfungen, -anpassungen und -kauf

a) Eine Sattelüberprüfung (Überprüfung der Pferd-Sattel-Reiterkombination) wird ebenso wie die Sattelanpassung naturgemäß nur für den Moment gelten. Die Grundlagen der Sattelpassform wie der Trainings- und Futterzustand der Pferde ändern sich ständig. Die jeweilige Sattel-Reiter-Pferd-Paarung unterliegt ebenfalls naturgemäß ständigen Änderungen, die die Sattelpassform beeinflussen können. Maßgeblich für die Passform des Sattels sind auch die Beschaffenheit und die Symetrie des Sattelbaums, der Sattelkissen und des Kopfeisens, die wiederum abhängig sind vom Bemuskelungszustand des Pferdes und Asymetrien bei Pferd und Reiter.  Sattelkissen werden in der Regel von Hand gefüllt und können auch aus diesem Grunde von Natur aus geringfügige Ungleichheiten im Verlauf aufweisen. Es obliegt allein dem Kunden diese Veränderungen in der Passform rechtzeitig zu erkennen bzw. zu verhindern. Für etwaige gesundheitliche Nachteile beim Pferd und/oder Reiter, die auf die Sattelpassform zurückzuführen sind, ist der Kunde bzw. die von ihm beauftragte Person allein in vollem Umfang verantwortlich. Jegliche Haftung seitens der TP für gesundheitliche Schäden am Pferd und / oder Reiter werden hiermit ausgeschlossen. 

Eine Garantie, Gewährleistung oder sonstige Mängelhaftung kann aus den vorgenannten Gründen auf die Sattelpassform nicht gegeben werden.

b) Die TP empfiehlt die Sattelpassform und die Kissenbeschaffenheit eines gekauften Sattels nach ca. 30 Stunden reiten kontrollieren zu lassen. Nach dieser ersten Kontrolle wird weiterhin eine regelmäßige Kontrolle empfohlen (mindestens einmal pro Jahr). Ein deutlich kürzerer Überprüfungsintervall kann notwendig sein.  Diese Kontrollen und Überprüfungen einschließlich der notwendigen Anfahrten und Dienstleistungen sind nicht im Kaufpreis/Grundentgelt inkludiert und gesondert zu bezahlen. Jede Dienstleistung wird einzeln berechnet und ist vom Kunden zu bezahlen. Weder die erste Überprüfung nach 30 Stunden reiten, noch die nachfolgenden laufenden Überprüfungen können Gegenstand einer Garantie, Gewährleistung oder sonstigen Mängelhaftung sein. Für die Durchführung aller Nachkontrollen und Überprüfungen ist der Käufer verantwortlich. Der Käufer vereinbart von sich aus die erforderlichen Termine mit der TP. Es erfolgt keine Erinnerung und Evidenzhaltung durch die TP.

c) Vor einer Sattelanpassung hat der Kunde dafür zu sorgen, dass das Pferd gesund und reitbar ist und insbesondere ohne Rückenprobleme vorgeführt wird. Wurde der TP vom Kunden nicht nachweislich etwas Anderes mitteilt, so geht die TP davon aus, dass das Pferd gesund, das heißt insbesondere frei von Unregelmäßigkeiten, Abnormitäten und dauerhaften Rückenproblemen, ist.

d) Das von der TP verwendete Formular und die daraus zu entnehmenden Daten sind eine Annäherung an die Realität der Passgenauigkeit eines Sattels am stehenden Pferd, die Ergebnisse müssen von einerm erfahrenen Fachkraft hmann interpretiert werden.

e) Der Sattel verteilt das Reitergewicht auf dem Pferderücken und ist Bindeglied zwischen Reiter und Pferd. Der Reiter hat durch seinen Sitz, sein Gewicht und die gewählte Reitweise und Reitpraktiken massiven Einfluss auf die Passform des Sattels. Der Kunde hat selbstständig dafür Sorge zu tragen sich - wenn nötig - osteopathisch oder orthopädisch untersuchen zu lassen, um eine Schädigung des Pferdes durch eine falsche Gewichtseinwirkung zu verhindern. Die Anpassung des Sattels kann Anomalien des Reiters nicht ausgleichen. Der Kunde hat nachzuweisen, dass am Pferd durch die angewendeten Reitweisen keine Rückenschäden verursacht werden. Satteldruckmessungen, Druckanalysen oder Thermografien werden als Beweismittel nicht akzeptiert, da sie keine objektivierbaren oder unter standardisierten Bedingungen durchführbaren Messungen sind.

f) Die Sattelanpassung der TP beruht auf einer detaillierten Analyse und Befundung des Pferdes und zielt darauf ab, dass Pferd und Reiter gesunderhaltend geritten werden bzw. reiten können. Das Analyseergebnis wird beim Termin mit dem Kunden besprochen. Es ist möglich, dass das Pferd zunächst durch einen Therapeuten oder Tierarzt behandelt werden muss, um eine erfolgreiche Sattelanpassung durchführen zu können oder einen Neu-Sattel anzupassen. Sollte der Kunde auch nach ausdrücklichem Rat keinen Therapeuten oder Tierarzt konsultieren, kann keine Garantie der Passform des Sattels nach Änderung oder Verkauf übernommen werden. Leidet ein Pferd unter Schmerzen kann es sich nicht anatomisch korrekt bewegen und beeinflusst somit damit die Passform des Sattels. 

g) Die Passgenauigkeit des Sattels kann nur am Tag des Termins festgestellt werden. Einer späteren Reklamation seitens des Kunden wird ausdrücklich widersprochen, da bei einem Termin der Sattelkontrolle / Sattelanpassung bzw. des Sattelkaufs stets die Möglichkeit des Probereitens besteht und an diesem Termin der Rat Dritter (z.B. Trainer, Therapeut) hinzugezogen werden kann. Eine nachträgliche Anweisung Dritter wird nicht als Reklamation verstanden und dieser wird somit ausdrücklich widersprochen. Arbeiten am Sattel, die nicht vor Ort durchgeführt werden, (z.B. komplette Neufüllung der Sattelkissen) unterliegen ebenfalls der Passgenauigkeit am Tag des Termins.

h) Da es sich bei Leder um ein Naturprodukt handelt, unterliegt es Schwankungen in der Oberflächenstruktur (Narben, Falten, Stiche, etc.), Farbe und Dicke. Verformungen und/oder Abnutzungserscheinungen (auch asymmetrisch) des Sattels z.B. in Form von Farbveränderungen des Leders, Materialveränderung des Leders und der Polsterung durch die Nutzung beim Reiten (Druck und Reibung), Körperwärme und Körperfeuchtigkeit von Pferd und/oder Reiter, Witterungseinflüsse (Regen, Sonneneinstrahlung, Hitze, Kälte, etc.) stellen keinen Mangel dar, sondern sind als unabdingbare Eigenschaft des Werkstoffs Leder bei der Nutzung zu akzeptieren

i) Die Nutzung von Reithosen mit Silikonbesatz führt durch die starke Reibung des Silikons zu einer vermehrten und beschleunigten Abnutzung des Leders und zu einer deutlichen Schädigung des Leders. Diese Abnutzungen und/oder Schädigungen sind keine qualitativen Mängel, sondern Folge einer unsachgemäßen Nutzung des Leders. 

§ 4.3 Widerrufsbelehrung bei Kauf von Neusätteln

Es gilt ein Widerrufsrecht für bestellte Standardware innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware, welches in schriftlicher Form per E-Mail an die Adresse der TP innerhalb der genannten Frist gerichtet sein muss. In Folge eines wirksamen Widerrufs muss eine beiderseits erbrachte Leistung in vollem Umfang zurück gewährt werden. Sollte der Kunde eine erhaltende Leistung oder Nutzung nicht, oder nur zum Teil oder in einem verschlechterten Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben können, muss der Kunde einen geldwerten Ersatz erbringen. Daher kann für die in dem Zeitraum bis zum Eintreffen des fristgerechten Widerrufs erbrachte Leistungen oder Nutzungen eine vertragliche Zahlungsverpflichtung bestehen. Bei einem in Gebrauch genommenen Sattel sind mindestens 10% des Verkaufspreises zu entrichten.

Das Widerrufsrecht gilt nicht für Warenlieferungen, die nach individuellen Kundenwünschen, persönlichen Kundenbedürfnissen oder Kundenspezifikationen angefertigt werden.

Das Widerrufsrecht gilt auch nicht bei Verträgen zur Lieferung von individuell zusammengestellten, auf Kundenwunsch gefertigten Sätteln und Zubehör, sowie auf Kundenwunsch bestellten Sätteln. 

Es besteht ebenso kein Widerrufsrecht bei individuell auf das Kundenpferd angepassten, gebrauchten Sätteln.

 

§ 4.4 Vertragsabwicklung, Anzahlung

a) Die Bestellung bzw. Anfertigung des Sattels beim Hersteller erfolgt erst, nachdem vom Kunden eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Sattelkaufpreises bei der TP eingegangen ist. 

b) Gründe wie etwa Verkauf, Ableben, Erkrankung oder Sportuntauglichkeit des Pferdes etc., sowie auch Gründe höherer Gewalt berechtigen den Käufer nicht, vom Kaufvertrag abzustehen. Der vereinbarte Kaufpreis ist in voller Höhe zu zahlen.

c) Werden der TP nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Abnehmers begründen, kann die TP weitere Lieferungen oder Leistungen von einer über Punkt 4.4 a) hinausgehenden Vorauszahlung abhängig machen. Die TP ist berechtigt, dem Kunden in diesem Fall für die weitere Vorauszahlung eine angemessene Frist zu setzten und bei fruchtlosem Verstreichen dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 4.5 Gewährleistung/Haftung

a) Bei Sätteln, die der Kunde vor dem Kauf Probe reitet, muss der Kunde Reklamationen in Bezug auf sein Sitzgefühl (wie z.B. Sitzkurve, Sitzgröße, Pauschenform und -lageSattelmodell per se) vor dem Kauf schriftlich bekannt geben.

b) Der Kunde muss die empfangene Ware unverzüglich überprüfen und der TP Mängel jeglicher Art binnen 14 Tagen schriftlich mitteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass die TP bei von ihr durchgeführten Anpassungen von Sätteln lediglich die einmalige Anpassung des Sattels schuldet, nicht jedoch die bei Sätteln generell notwendige wiederholte Anpassung des Sattels aufgrund von Veränderungen von Pferd, Reiter und Material, weshalb die TP auch nur dafür Gewähr leistet, dass der Sattel von ihr bei Übergabe bestmöglich angepasst wird, nicht aber dafür, dass diese einmal hergestellte Passform auch eine über längere Zeit andauern wird.

c) Die TP unterliegt keiner Gewährleistungs- oder sonstigen Mängelhaftungspflicht, wenn der Kunde einen Mangel nicht rechtzeitig im Sinne des vorigen Punktes schriftlich gerügt hat. Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge ist die TP – unter Ausschluss der Rechte des Käufers, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern – zur Nacherfüllung bzw. Verbesserung verpflichtet, es sei denn, dass die TP auf Grund der gesetzlichen Regelungen oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verweigerung der Nacherfüllung/Verbesserung berechtigt ist. Für die Nacherfüllung/Verbesserung ist der TP eine angemessene Frist zu gewähren.

d) Schadenersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen eines Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung/Verbesserung fehlgeschlagen ist oder von der TP unberechtigt verweigert wird.

e) Die TP haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen und das nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist. Die TP haftet nur begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

f) Die Haftungsbeschränkungen nach dem vorigen Punkt e) gelten entsprechend für andere als vertragliche Schadenersatzansprüche.

g) Ist der Kunde Unternehmer im Hinblick auf das abgeschlossene oder beabsichtigte Geschäft, so wird die Anfechtung oder Anpassung des Geschäftes wegen Irrtum, Gewährleistung, Schadenersatz, Verkürzung über die Hälfte und jedem sonstigen erdenklichen Rechtsgrund ausgeschlossen. Allfällige Ansprüche des Kunden müssen bei sonstigem Ausschluss binnen drei Monaten nach Übergabe/Erfüllung der Werkleistung gerichtlich geltend gemacht werden.

 

§ 4.6 Eigentumsvorbehalt

a) Die TP behält sich das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware) und zwar bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem gegenständlichen Geschäft. Die gelieferten Waren gehen daher erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, allfälligen Schadenersatzansprüchen und Verzugszinsen erfüllt hat.

b) Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung seitens der TP nicht nach, so kann diese die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Die TP ist nach Rückerhalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit den Forderungen der TP aufgerechnet.

5. Allgemeines 

§ 5.1 Vertragsabschluss 

 

Terminanfragen für eine Sattelkontrolle gelten erst nach der Vereinbarung eines datierten Termins als angenommen. Der Vertragsabschluss erfolgt mit der Bestellung von Standardware bzw. von Dienstleistungen. Die Anfahrt zum vereinbarten Termin stellt den Beginn der Dienstleistung da.  

Mit der Bestätigung der Bestellung von auf Kundenwunsch angefertigter Ware, Sonderanfertigungen und Individualisierungen gilt der Vertrag als abgeschlossen. 

 

§5.2 Gewerberaum

 

Als Gewerberaum der TP gilt der jeweilige Standort des Kunden, in Form des Stalls/Weide/Offenstall/Pferdebetrieb/Reitverein, in dem Pferd des Kunden untergebracht ist. 

§ 5.3 Preise

Eine aktuelle Preisliste über die angebotenen Dienstleistungen und die Regelung der Anfahrtskosten ist auf der Homepage www.tandiko.de aufgeführt. Weitere Preise von Dienstleistungen und Waren, die auf der Homepage nicht ersichtlich sind, können vom Kunden im Vorfeld angefragt werden. Produktpreise richten sich nach Händlervorgaben.

 

§ 5.4 Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichterstelle

 

Die TP ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

§ 5.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Iserlohn. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die jeweilige Leistung erbracht wurde, sofern sich aus dem Gesetz nichts Anderes ergibt.

§ 5.6 Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des jeweiligen Vertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt. 

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